Pflegekosten: So sind sie in der Steuererklärung abziehbar
6,99 €
- Erfahren Sie, welche Pflegekosten in der Steuererklärung abziehbar sind und welche Nachweise nötig sind
- Nutzen Sie optimale Steuervorteile bei eigener Pflegebedürftigkeit oder für gepflegte Angehörige
- Verstehen Sie das Zusammenspiel von Pflegekosten, Pflege-Pauschbetrag und haushaltsnahen Leistungen
- Profitieren Sie von Beispielen, Rechenhilfen und Praxistipps für maximale steuerliche Entlastung
Sind Sie oder ein angehöriges Familienmitglied auf Pflege angewiesen, dann ist das oft eine sehr große Belastung - allgemein und finanziell. Deshalb ist es gut, dass der Abzug der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen für finanzielle Entlastung sorgt.
Zum einen können Sie Pflegekosten für sich selbst, Ihren pflegebedürftigen Ehepartner, Ihr pflegebedürftiges Kind, einen Angehörigen (wie Eltern) oder eine Ihnen nahe stehende Person geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum anderen können Sie den Pflege-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine pflegebedürftige Person persönlich in häuslicher Umgebung pflegen.
Lesen Sie hier,
-
welche Rolle das Vorliegen eines Pflegegrades für den Steuerabzug spielt,
-
welche Aufwendungen und Pflegekosten abziehbar sind (z.B. Pflegedienst, Heimunterbringung),
-
ob und wie Sie Pflegegeld berücksichtigen müssen,
-
ob Sie auch noch einen Abzugsbetrag für eine Haushaltshilfe bekommen können und
-
unter welchen Voraussetzungen Ihnen der Pflege-Pauschbetrag zusteht und wann Sie sich diesen Pauschbetrag mit anderen teilen müssen.
Bitte laden Sie sich zusätzlich den kostenlosen Beitrag »Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung« herunter.
- 1 Eigene Pflegekosten
- 1.1 Ihr Pflegegrad ist für den Steuerabzug entscheidend
- 1.1.1 Pflegebedürftige Menschen
- 1.1.2 Nicht pflegebedürftig – dennoch Steuervorteil
- 1.2 Pflegebedingte Aufwendungen
- 1.2.1 Was sind pflegebedingte Aufwendungen und wann sind sie absetzbar?
- 1.2.2 Pflegebedürftige Menschen
- 1.2.3 Nicht pflegebedürftige Menschen
- 1.3 Pflegekosten als haushaltsnahe Tätigkeiten – welche Regelung geht vor?
- 1.4 Behinderten-Pauschbetrag oder Pflegekosten?
- 1.5 So wird gerechnet
- 1.1 Ihr Pflegegrad ist für den Steuerabzug entscheidend
- 2 Die Pflege einer nahestehenden Person
- 2.1 Voraussetzungen für den Kostenabzug
- 2.2 Diese Kosten sind abzugsfähig
- 2.3 Pflegekosten für ein behindertes Kind
- 2.4 So wird gerechnet
- 3 Pflege-Pauschbetrag: Wenn Sie persönlich pflegen
- 3.1 So hoch ist der Pflege-Pauschbetrag
- 3.2 Voraussetzungen
- 3.2.1 Pflege eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person
- 3.2.2 Ort und Umfang der persönlichen Pflege
- 3.2.3 Keine Einnahmen für die Pflege
- 3.2.4 Pflegegrad oder Hilflosigkeit der betreuten Person
- 3.2.5 Identifikationsnummer und Nachweise
- 3.2.6 Wenn der Pflegegrad oder die Hilflosigkeit rückwirkend festgestellt wird
- 3.3 Wenn mehrere Personen pflegen: aufteilen!
- 3.4 Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten geltend machen?
- 3.5 Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag